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Das Eigenheim

Die Grundsteuer ist eine relativ alte Steuerform, die nicht erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes eingeführt wurde. Jeder, der Grund und Boden oder Gebäude besitzt, muss diese an die Kommune abführen, auf dem sich sein Besitz befindet. Sie ist vor allem von der Größe, dem Wert und Nutzung des Grundeigentums abhängig, ist es nur Brachland fällt die Grundsteuer natürlich geringer aus, als wenn sich drauf ein Eigenheim befindet und in der Großstadt zahlt man für die gleiche Grundstücksform und -größe mehr Grundsteuer als in einem Dorf.

Was viele Mieter von Wohnungen und Eigenheimen nicht wissen, ist, dass auch sie Grundsteuer bezahlen, denn diese kann von den Eigentümern auf die Nebenkosten umgelegt werden. Es könnte deshalb ganz interessant  sein, mal seinen Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung daraufhin zu studieren.

Neben der Art der Nutzung eines Grundstückes – ob als landwirtschaftliche Fläche, als Gewerbefläche oder Wohnfläche – spielt auch der Zustand und die Ausstattung, also der Wert der Gebäude bei der Gewerbesteuer b eine große Rolle. Ist es ein sehr altes sanierungsbedürftiges Gebäude wird diese niedriger ausfallen als bei einer neu errichteten mit dem modernsten, energiesparendsten und komfortabelsten Wohnkomfort ausgestatteten Villa. Dabei fällt allerdings nicht ins Gewicht, ob man aus Gründen der Energieersparnis LED Energiesparlampen einsetzt oder nicht, vielmehr, ob die gesamte Bauweise, Architektur und Energieversorgung den neuesten Standards entspricht.

Eine Möglichkeit, von der Grundsteuer befreit zu werden oder diese teilweise wieder zurückzubekommen, ist, sein Grundstück gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Das könnte z. B. für den Bau eines Kindergartens oder eines Spielplatzes, eines Friedhofes oder einer Mülldeponie sein. Je nachdem natürlich, wo sich das Grundstück befindet. Ist dies mit einem Gebäude bebaut, das unter Denkmalschutz steht, kann man die Instandsetzungs- oder Instandhaltungskosten von der Grundsteuer absetzen, soweit diese höher liegen als die Grundsteuer. Allerdings muss man dann auch die Auflagen des Denkmalschutzamtes erfüllen und hier vielleicht erst eine Genehmigung einholen, wenn man ein Plissee Faltstore am Fenster oder eine Markise an der Fassade anbringen möchte.

Dennoch sollte man beim Bau eines Eigenheimes nicht auf eine wertvolle nachhaltige Bauweise verzichten, nur um ein wenig Grundsteuer zu sparen. Ökologisches und ökonomisches Bauen gehört nämlich nicht unter die Kategorie „luxuriös“, sondern mittlerweile zum Standard. In vielen Kommunen kann man dafür auch Fördermittel beantragen und sich z. B. an einer Solaranlage oder Windkraftanlage beteiligen und sich durch die ersparten Energiekosten einen Teil der Grundsteuer wieder reinholen.

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