Rund 3,5 Prozent des Kaufpreises muss man in Deutschland derzeit als Grunderwerbssteuer auf den Finanzamts-Tisch legen, wenn man ein Grundstück kauft. Aber nicht nur bei Käufen fällt die Grunderwerbssteuer an. Auch eine Schenkung wirkt sich hier steuerlich auf den Beschenkten aus, denn auch hier wird Grund erworben, was wiederum die Grunderwerbssteuer ins Spiel bringt.
Die Grunderwerbssteuer ist grundsätzlich immer vom Käufer zu tragen. Sie bezieht sich auf den Wert des Grundstücks, daher schlägt sie in der Regel mit einem hohen Betrag zu buche. Da ein Grundstückskauf meist viele zehntausend Euro kostet, hat der Käufer des Grundstücks hier noch zusätzliche Kosten bereitzustellen. Viele Käufer möchten die Grunderwerbssteuer deshalb gerne umgehen, wissen jedoch nicht wie. Dabei gibt es ganz legale Steuertricks, die die Grunderwerbssteuer entweder verringern oder deren Zahlung sogar ganz unnötig werden lässt.
Wer ein Grundstück kauft und sich ein Haus von einem Bauträger bauen lässt, der kann sich beispielsweise nach dem Kauf ein wenig Zeit lassen mit dem eigentlichen Hausbau. Die Grunderwerbsteuer wird in diesem Fall dann nur für das Grundstück fällig und nicht, wie sonst bei Käufen über Bauträger, für das komplette Bauvorhaben.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Immobilientransfer innerhalb der Familie stattfindet. Vererben die Eltern den Kindern ein Grundstück, so wird hier grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer fällig. Auch bei einer Schenkung zu Lebzeiten hat dieser Transfer keine steuerlichen Auswirkungen in Bezug auf die Grunderwerbsteuer. Möchten jedoch die Großeltern dem Enkel ein Grundstück übertragen, so muss hier wiederum Grunderwerbsteuer gezahlt werden.
Die Großeltern müssten, wollen sie die Grunderwerbsteuer umgehen, erst dem eigenen Kind dieses Grundstück übertragen und diese dann wiederum dem Enkel.