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Grundsteuer berechnen

Keine Verwechslung zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Der gravierende Unterschied zwischen der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer ist, dass die Grundsteuer vom Grundstück laufend zu zahlen ist und die Grunderwerbsteuer nur beim Kauf einmalig anfällt.

Wie wird denn die Grundsteuer berechnet?
Viele Immobilienkäufer denken, dass die Grundsteuer nach dem Kaufpreis, der Wohn-Nutzfläche usw. berechnet wird. Dass die Grundsteuer nach der Nutzung berechnet wird, ist zwar richtig und es ist auch wichtig ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt. Ansonsten gelten alle weiter aufgeführten Kriterien zur Berechnung der Grundsteuer:

Die Grundsteuer wird zunächst einmal von der erhoben, in deren Bereich das Grundstück liegt. Der Grundsteuerbescheid kommt von der Amtsverwaltung der Gemeinde. Das Finanzamt setzt den zugrundeliegenden Grundsteuer-Messbetrag fest. Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der vom Fiskus ermittelte Grundsteuer-Messbetrag mit einem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert.

Das unbebaute Grundstück muss vom Finanzamt nicht gesondert bewertet werden, denn Vergleichswerte liegen den Gemeinden vom Gutachterausschuss vor. Für die Durchführung der Berechnung des Einheitswerts eines bebauten Grundstücks fordert das Finanzamt detailliert zusätzlich zu einem Grundstücksbeschreibungsformular die Bau- und Grundstücksbeschreibung mit Lageplan, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen an. Die ausgefüllte Grundstücksbeschreibung dient dem Finanzamt als Grundlage für die Berechnung des Einheitswerts  und die errechneten Daten erhält der Eigentümer im Einheitswertbescheid. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde berechnet nach dem Hebesatz und dem vorher vom Fiskus ermittelten Grundsteuer-Messbetrag.

Hebesätze variieren, denn sie werden von der zuständigen Gemeinde festgesetzt. Die Grundsteuer wird in der Regel in vier Beträgen eingezogen oder vom Eigentümer bezahlt.

Dies ist die gesamte Prozedur und zur Einzelberechnung der Grundsteuer benötigen Sie nun Ihre individuellen Daten aus dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes und dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde. Der Einheitswert wird mit dem Hebesatz multipliziert. Aufgrund des niedrigeren Wertes beim unbebauten Grundstück sind die Grundsteuern bei unbebauten Grundstücken naturgemäß viel niedriger als mit einem Bauwerk. Aus diesen Gründen ist auch jede Gemeindeverwaltung interessiert daran, dass unbebaute und brach liegende Baugrundstücke möglichst zügig bebaut werden.

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