Die Preise für Gewerbeimmobilien sind in den letzten Jahren gestiegen. Besonders in den Großstädten Deutschlands sind Büros, Lagerstätten und Ateliers so teuer geworden, dass sich meist mehrere Firmen zusammentun, um gemeinsam die Gewerbeimmobilien nutzen zu können. Vom rechtlichen Aspekt her sind diese Immobilien in verschiedene Rechtsklassen unterteilt und abgegrenzt. Je nach Beschaffenheit kann diese auch Wohnzwecken dienen. Bei den Gewerbeimmobilien unterscheidet man fünf unterschiedliche Bereiche. Dazu gehören die Produktionsimmobilien, die Freizeitimmobilien, die Logistikimmobilien, die Büroimmobilien und die Spezialimmobilien, zu deren Nutzungsmöglichkeiten Bahnhöfe oder Großraum-Diskotheken gezählt werden.
Die Besteuerung der Gewerbeimmobilien ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Grundlegende Voraussetzung ist die Art der Nutzung, wonach unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für die Gewerbeimmobilien festgelegt sind. Eine neue Reform namens "Grundsteuer C" wird als Ersatz für die Gewerbesteuer heiß diskutiert. Ein endgültiges Ergebnis ist bisher jedoch nicht auf dem Tisch. Bisher wird den Grundsteuern bei Gewerbeimmobilien wenig Beachtung geschenkt. Dies bringt für die Eigentümer meist einige Probleme mit sich, da diese Steuer nicht oder nur geringfügig gemildert werden kann. Viele Verfassungsbeschwerden werden seit Einführung der Grundsteuer diskutiert, doch ist auch in diesem Bereich bisher kein Erfolg in Sicht.
Die weniger positive Besonderheit an Gewerbeimmobilien ist die dynamische Marktsituation. In vielen Fällen führt eine geringe vertragliche Bindung zu einem schnellen Vertragsabschluss. Zudem ist diese Branche ein stark konkurrierender Markt, indem sich Mieter und Investoren gegenseitig überbieten wollen. Das hat zur Folge, dass die Preise für die Gewerbeimmobilien stetig steigen und wieder sinken, ohne eine konstant bleibende Mitte zu finden. Schlau ist, wer zum richtigen Zeitpunkt zugreift und versucht, mit dem Eigentümer einen individuellen Mietpreis auszuhandeln.