Besitzer von Grundstücken und Eigenheimen müssen auf diese eine Steuer, die Grundsteuer, entrichten. Die Gesetze und Verordnungen hierfür sind im Grundsteuergesetz (GrStG) festgelegt. Die Höhe und Zusammensetzung ist in den Grundsteuerrichtlinien der Städte und Gemeinden festgelegt. Sie setzt sich zusammen aus einem Einheitswert und einem Hebesatz. Der Hebesatz wird von den Städten und Gemeinden festgelegt und ist nicht bundeseinheitlich. Die Grundsteuer ist einmal im Jahr zu entrichten. Der Hebesatz kann jederzeit verändert werden, sodass dieser Bestandteil der Grundsteuer jährlich schwanken kann. Wer einen Hausbau längerfristig plant, sollte bei der Beantragung von Krediten oder Fördermitteln den aktuellen Hebesatz kennen, um Unkosten für die Steuern in die Finanzplanung einfließen zu lassen.
Der Grundsteuermessbetrag beträgt je nach Grundstücksart zwischen 3,5 und 6 Promille des Grundstücks- bzw. Eigenheimwerts. Ausschlaggebend ist hier, ob es sich beispielsweise um ein landwirtschaftliches Grundstück oder ein Baugrünstück handelt oder ob ein Ein- oder Zweifamilienhaus auf dem Grundstück steht. Dieser Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt und Gemeinde multipliziert. Die Hebesätze aller Städte und Gemeinden werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig veröffentlicht. Der aktuelle Hebesatz ist bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen.
Viele Bauherren beziehen die Grundsteuer in die Bauplanung mit ein. Zwar ist die jährliche Steuerbelastung eher gering, doch gerade bei der Planung des Baukredites ist es wichtig, alle Unkosten einzubeziehen. Wer einen Privat-Kredit zur Durchführung eines Grundstückskaufes oder dem Bau eines Hauses plant sollte die Höhe der Grundsteuer in die Kreditsumme einbeziehen. Nur wenn die Kosten komplett bekannt sind, kann ein realistischer Kredit aufgenommen werden.