Ein eigenes Haus wünschen sich viele Menschen, doch der Erwerb von Eigentum beinhaltet eine Vielzahl an Faktoren, die vor dem Kauf betrachtet und berücksichtigt werden sollten, um Überraschungen zu vermeiden. Da die Kaufsummen für ein Haus oft die Ersparnisse übersteigen, werden viele Häuser über Kredite erworben. Die verschiedenen Banken bieten hier eine Vielzahl an Krediten mit unterschiedlichen Konditionen und Bedingungen an. Vor dem Kauf und die Aufnahme des Kredites ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote empfehlenswert. Um sich schon einmal vorab zu informieren, können Immobilienkredit Rechner im Internet genutzt werden, in denen die wichtigsten Bedingungen abgefragt werden und anhand der eingegebenen Daten eine Aussage über die monatliche Belastung bzw. den möglichen Kaufpreis gegeben wird.
Bei der Festlegung des finanziellen Rahmens sind die Nebenkosten sehr wichtig, die oft vernachlässigt werden. Zusätzlich zum Kaufpreis des Hauses fallen beim Erwerb weitere Kosten an, die teilweise sofort bezahlt werden müssen und oft nicht unter die Kreditsumme fallen. Zusammen können diese Nebenkosten um die 15 Prozent des Kaufpreises betragen und sollten daher bei der Planung berücksichtigt werden.
Zu den Nebenkosten zählen die Notarkosten. Diese fallen an, da der Kaufvertrag nach deutschem Recht notariell beglaubigt werden muss. Der Betrag liegt zwischen 1,0 bis 1,5 Prozent der Kaufsumme. Auch die Grunderwerbssteuer zählt zu den Nebenkosten. Diese ist abhängig von dem jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 bis 5,0 Prozent des Kaufpreises. Um Eigentümer eines Hauses oder einer Immobilie zu werden, muss außerdem ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden. Dies wird meist von dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt; dessen Gebühr beläuft sich auf ungefähr 0,5 Prozent des Kaufbetrages. Da auch dies vom Notar veranlasst wird, empfiehlt es sich den Vorgang gleichzeitig mit der notariellen Beglaubigung vorzunehmen. Sollte das Haus durch einen Makler vermittelt worden sein, fallen hier weitere Kosten an. Diese variieren jedoch und können oft verhandelt werden. Beim Immobilienkauf hat die Stadt ein Vorkaufsrecht. Wenn sie darauf verzichtet, wird eine Vorkaufsrechtverzichterklärung angefertigt, deren Kosten dann der Käufer übernehmen muss.