Wer Eigentum in Form von einem Grundstück oder Haus besitzt, der ist gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Grundsteuer abzuführen. Diese Grundsteuer wird aller drei Monate mit den übrigen Abrechnungen vom Konto des Eigentümers abgebucht. Die Fristen, in denen die Steuern abgeführt werden müssen, werden von der Kommune vorgegeben. Im Gesetz ist verankert dass nur der Besitzer die Grundsteuer begleichen muss. Die Zahlungen gehen jedoch nicht an das ortsansässige Finanzamt, sondern kommen der Gemeinde zugute. Abwasser, der Wasserverbrauch und Müllgebühren ergeben die übrigen Summen, mit denen die Grundsteuer gemeinschaftlich abgebucht wird.
Die Kosten, die für die Grundsteuer erhoben werden, werden von jeder Gemeinde allein nach gesetzlich vorgegeben Kriterien erhoben. Aus diesem Grund unterscheidet die Höhe der Grundsteuer sich von Gemeinde zu Gemeinde. Die Gewerbesteuer und Grundsteuer sind zwei Möglichkeiten für Gemeinden Einnahmen verbuchen zu können. Die beständigen Kürzungen, der Gelder die der Gemeinden zur Verfügung stehen, sind ein Grund, weswegen Grundsteuern von Jahr zu Jahr erhöht werden. Eine Einladung Taufe ist ein wunderschönes Ereignis, das von Erhöhungen der anfallenden Kosten getrübt werden kann. Ohne die Gelder die eine Gemeinde durch Erwerbssteuern und Grundsteuern erhält, würden viele Kommunen bankrottgehen. Immer mehr Gemeinden sind nicht in der Lage ihre Kosten abdecken zu können. Für Kinder stehen sogenannte Freibeträge zur Verfügung, die bei der Grundsteuer eingerechnet werden. Die Kosten sinken mit jedem Kind ein klein wenig. Der Grund dieser Maßnahme ist die Unterstützung von jungen Familien und das Ziel einer erhöhten Geburtenzahl. In regelmäßigen Abständen müssen die in dem Haushalt lebenden Kinder nachgewiesen werden.