Beim Hauskauf ist zu bedenken dass neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten entstehen, so Steuer- und Notarkosten. Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der Einheitswert, ein Betrag den das Finanzamt berechnet, zur Grundlage gemacht. Hier wird zwischen zwei Steuerarten entschieden. Es gibt es die Grundsteuer A, nach der die Grundstücke aus dem Agrarsektor besteuert werden, sowie die Grundsteuer B, die für bebaute Grundstücke und für solche, auf denen gebaut werden darf, gilt.
In den neuen Bundesländern arbeitet man bei der Erhebung der Steuer mit sogenannten Ersatzwirtschaftswerten. Die Grundsteuermesszahl, die in den Einheitswert einfließt, ist für Betriebe der Landwirtschaft am höchsten und differiert nach Grundstücksart. Am wenigsten belastet sind Einfamilienhäuser, bei größeren Bauten passt sich der Steuersatz an. Aufgrund der Tatsache, dass die Einheitswerte seit 1997 nur mehr für die Grundsteuer berechnet werden, nicht wie vorher auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, sprechen sich Fachkreise zugunsten einer grundlegenden Umformung der entsprechenden Steuergesetzgebung aus. Die Erhebung des Steuersatzes wird weltweit unterschiedlich gehandhabt.
Die Notarkosten, die beim Kauf eines Grundstückes zum Bau eines Hauses, oder beim Hauskauf anfallen, sind nicht unerheblich. Konkret geht es um Eintragung in das Grundbuch und die notarielle Bestätigung des Kaufvertrages. Die erhobenen Gebühren orientieren sich an dem Preis des Grundstückes beziehungsweise der Immobilie. Die Kosten für den Notar belaufen sich in der Regel auf etwa ein bis zwei Prozent des im Grundbuch eingetragenen Kaufpreises. Die genaue Höhe der Kosten für den Notar ist von einer Stadt oder Gemeinde zu anderen unterschiedlich. Ein zusätzlicher Kostenfaktor könnte ein dazwischen geschalteter Makler sein. Die Maklerprovision beläuft sich in der Regel auf etwa drei bis sechs Prozent des Kaufpreises.