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Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum genießt einen speziellen rechtlichen Schutz. Im Immobilienrecht sind die Rechte rund um Wohnungseigentum zusammengefasst. Wohnungseigentum unterliegt dem so genannten Liegenschaftsrecht.

Wohnungseigentum - Grundstückskaufvertrag
 
Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen die Vorschriften für den Abschluss eines Kaufvertrages für Wohnungseigentum. Die Eigentumsübertragung oder die Einräumung besonderer Rechte am Wohnungseigentum (Sondereigentum, Gartennutzung, Nutzungsrechte). Mit dem Grundstückskaufvertrag erhält der Erwerber einen Anspruch auf die Übertragung des Wohneigentums im Grundbuch. Dieses dingliche Recht am Wohnungseigentum erhält nach der entsprechenden Eintragung im Grundbuch. Die Formvorschriften, wie die Eintragung im Grundbuchamt zu bewerkstelligen sind stehen in der Grundbuchordnung (GBO).

Im Grundbuch steht nicht nur das Recht auf das Eigentum sondern auch Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen, Grunddienstbarkeiten wie ein Nießbrauch, Wohn- oder Wegerechte eine Hypothek oder eine Grundschuld.
  
Wohnungseigentum - die kompakte Rechtslage für die Verwaltung

Das komplexe Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist für jeden Verwalter eine Herausforderung. Zumeist gilt es, mit Eigentümergemeinschaften klar zu kommen. Bei Gemeinschaften gibt es immer wieder Kompetenzänderungen und Interessenkonflikte. Bei Beschlüssen über Baumaßnahmen muss man eine mehrheitliche Entscheidung herbeiführen. Hier ist es wichtig, mit praktikablen und lösungsorientierten Maßnahmen die Wohnungseigentümer zusammen zu halten.

Lösungen müssen her für eine gemeinschaftliche Instandhaltung von Sondernutzungsflächen. Die neue Heizkostenverordnung, Änderung des Verteilungsschlüssels bei Wohnungseigentum und der Anschluss eines Kaminofens ohne eine Beeinträchtigung der anderen Miteigentümer sind Themen im Verwaltervertrag. Die Verwaltung von Wohnungseigentum wird oft durch neutrale und professionelle Verwaltungen bewerkstelligt. Die eigene Verwaltung durch ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft gestaltet sich oft aufgrund der Verfolgung eigener Interessen schwierig.

Wohnungseigentum – der Hausverkauf

Der Hausverkauf muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften notariell beurkundet werden. Der Wohnungseigentumswechsel wird im Grundbuch eingetragen und hierdurch findet der eigentliche Eigentumswechsel statt. Vom Zeitpunkt der Grundbucheintragung beginnt der Übergang aller Rechte Risiken und Pflichten, die mit dem Wohnungseigentum verbunden sind.

Fragen rund um das Wohnrecht: Wie wichtig ist die Zweckerklärung, Wohnrecht Zwangsversteigerung und Vorlage für Kreditvertrag

Grundsteuer berechnen

Der gravierende Unterschied zwischen der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer ist, dass die Grundsteuer vom Grundstück laufend zu zahlen ist und die Grunderwerbsteuer nur beim Kauf einmalig anfällt. weiterlesen

Grundstückskaufvertrag

GrundstückskaufvertragMit dem Grundstückskaufvertrag legt man den Grundstein zum Grundstückseigentum. Der notarielle Grundstückskaufvertrag ist meist schon standardisiert und wird nur noch abgewandelt. weiterlesen